Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Gästeführerin Ina Conrad – Stadtführung / Busfahrten / Reisebegleitung –
Auftraggeber ( AG ) ist der/die BestellerIn der Führung / Leistung
Auftragnehmer (AN ) ist Ina Conrad – Stadtführung

  1. Anmeldung und Abschluss des Vertrags

Eine Anmeldung durch den Auftraggeber kann in fernmündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung (e-Mail oder Brief ) des Auftragnehmers zustande.
Mit Zustandekommen eines Vertragsabschlusses erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  1. Leistungen

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen werden durch die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Änderungen, Ergänzungen werden schriftlich fixiert.
Ist in der Bestätigung nichts anderes vereinbart, findet eine Besichtigung von Sehenswürdigkeiten von außen statt.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu tätigen, wenn es unumgängliche Gründe
erforderlich machen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich schriftlich oder zu Beginn der Führung mündlich informiert.
Die Höhe des vereinbarten Honorars wird hiervon nicht berührt.

Die angegebenen Zeitspannen der Führungen sind ein ungefährer Wert, der je nach Gruppengröße bzw. anderen Umständen zu
Abweichungen der vorgegebenen zeitlichen Größe kommen kann.

Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen,
die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung
bzw. Ermäßigung des vereinbarten Preises.

  1. Besonderheiten bei Busrundfahrten

Bei Busrundfahrten, bei denen die Gruppe mit eigenem Bus anreist, ist vom Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit
Anschnallmöglichkeit sowie eine funktionierende Mikrofonanlage für den Auftragnehmer vorhanden sind.
Bei fehlender oder beschädigter Mikrofonanlage können während der Fahrt keine Erläuterungen gegeben werden.
Unabhängig davon bleibt der vereinbarte Honoraranspruch bestehen.

  1. Besonderheiten bei dem Betreten von Liegenschaften Dritter

Bei Veranstaltungen der Kirchgemeinde (Taufe, Hochzeit, …) kann es vorkommen, dass eine Kirche trotz anderslautender Bestätigung
kurzfristig nicht besichtigt werden kann. Das ändert nichts am vereinbarten Führungshonorar. Ich bitte um ihr Verständnis, da es sich
um ein lebendiges Gotteshaus mit lebendiger Gemeinde handelt und nicht um ein Museum. Gleiches gilt für Museen, wenn aufgrund einer
besonderen Nutzung durch den Eigentümer oder durch Dritte eine Führung nicht möglich ist.

  1. Gruppengröße

Die Teilnehmerzahl sollte aus Qualitätsgründen 30 Personen nicht überschreiten.
Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführers zu empfehlen.
Für den Fall, dass ich einen Termin nicht persönlich wahrnehmen oder einen Wunsch nicht selbst erfüllen kann, habe ich einen ausgewählten
Kreis erfahrener, fachkundiger und freundlicher GästeführerInnen oder Institutionen zur Hand, mit denen ich zusammenarbeite.

  1. Rücktritt/Stornierung des Auftraggebers vom Angebot

Ein Rücktritt des Auftraggebers für eine gebuchte Tour/Führung ist jederzeit unter den folgenden Bedingungen möglich:
Bei Stornierungen 3 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15 € an.
Bei Stornierungen am Tag des vereinbartem Termines oder Nichterscheinen am Termin ist der volle vereinbarte Preis zu zahlen.
Bei Inanspruchnahme der Leistungen Anderer gelten deren Stornierungsbedingungen.

  1. Honorar

Das Honorar ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Wünscht der Auftraggeber abweichend vom regulären Anfangs- bzw. Endpunkt der Führung eine Abholung oder eine
Beendigung der Führung außerhalb des Eisenacher Stadtkerns werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Aufwendungen für
Beförderungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
In den Preisen sind 19 % Umsatzsteuer enthalten.

  1. Zahlung

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer in bar in vollem
Umfang und in der vereinbarten Währung per Quittung oder per Rechnung. Soweit nicht anders vereinbart, wird das Honorar nach
Rechnungsstellung vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf das Konto von Stadtführung Ina Conrad überwiesen.
Werden während der Leistungserbringung Zusatzleistungen mit dem Auftragnehmer ausgehandelt, sind diese sofort in bar zu bezahlen.
Sofern der Auftragnehmer vor der Leistungserbringung von Dritten zu Zahlungen verpflichtet wird, werden diese Zahlungen vom Auftraggeber
in bar und vor Ort – vor der Leistungserbringung fällig. Dies ist z. B. bei der Führung in der Georgenkirche (1,00 €/ Pers.für die Kirche ) der Fall.

  1. Eintrittsentgelte

Anfallende Eintrittsentgelte (Bachhaus, Lutherhaus, Wartburg, Reuter-Wagner-Museum und andere Museen ) etc. sind vom Auftraggeber –
sofern nichts anderes vereinbart – vor Ort zu zahlen.

  1. Wartezeiten

Falls bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin die Gruppe/der Auftraggeber oder dessen Beauftragter nicht am vereinbarten Treffpunkt
erschienen ist und der Auftragnehmer vor Ort nicht über eine Verspätung informiert wurde (z.B. per Mobiltelefon), ist der/die Gästeführer/in nicht
verpflichtet, noch länger zu warten. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.

Zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt beginnt die Stadtführung. Bei Verspätungen der Gruppe/des Auftraggebers verkürzt sich diese entsprechend
und geht über den vereinbarten Zeitrahmen nicht hinaus. Es sei denn, vor Ort wird im Einvernehmen eine andere Vereinbarung getroffen.

  1. Haftung

Die Haftung bezieht sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie den vereinbarten Zeitrahmen.
Ausgeschlossen sind Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die im Angebot
einer Stadtführung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Bei Kooperationen mit weiteren Partnern (z.B. Restaurants, Bustransfer) gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen

  1. Terminverschiebung bzw. Aufhebung des Vertrages durch außergewöhnliche Umstände

Wird die Leistungsdurchführung infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert oder beeinträchtigt,
hat sowohl Stadtfuehrungen- Ina Conrad als auch der Auftraggeber die Möglichkeit, den Termin zu verschieben oder ggf. den Vertrag aufzuheben.
Im Falle einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Verhinderung (z. B. Erkrankung der Auftragsnehmerin ) ist „Stadtführungen- Ina Conrad“
selbstverständlich verpflichtet, für eine entsprechende Vertretung zu sorgen.

Ina Conrad

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